Gemeindekirchenräte (GKR) sind die gewählten Leitungsgremien in evangelischen Kirchengemeinden, die ehrenamtlich mit Pfarrerinnen und Pfarrern zusammenarbeiten. Sie tragen die rechtliche, organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Gemeinde. Sie planen Aktivitäten, entscheiden über Haushaltsfragen, Personal und Immobilien.
Kernfunktionen und Zusammensetzung:
- Leitungsaufgabe: Der GKR entscheidet über inhaltliche Schwerpunkte der Gemeinde, Projekte und den Einsatz von Ressourcen.
- Mitglieder: Meist sechs bis zwölf ehrenamtlich gewählte Gemeindeglieder sowie die Pfarrerin/der Pfarrer.
- Bezeichnungen: In anderen Landeskirchen oft als Kirchenvorstand oder Presbyterium bekannt.
- Wahl/Wählbarkeit: Gewählt werden Gemeindeglieder (oft ab 16 Jahren).
- Verantwortung: Sie verwalten das Vermögen, entscheiden über den Haushalt und sind für Gebäude sowie Mitarbeitende zuständig.
Der GKR ist das demokratische Organ, das den Willen der Kirchengemeinde durch Beschlüsse und Verwaltung umsetzt.