Kirche Region
Neustadt an der Orla & Pillingsdorf 

Fragen und Antworten zur Trauung

"Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei;
aber die Liebe ist die größte unter ihnen."
(aus dem Ersten Brief des Paulus an die Korinther, Kapitel 13, Vers 13)

Seit der Einführung der Zivilehe und damit der Standesämter durch Bismarck am 9. März 1874 wird eine Ehe in Deutschland auf dem Standesamt geschlossen. Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt.

Zur kirchlichen Trauung legen die beiden Partner ihr Bekenntnis zueinander noch einmal ab – diesmal „vor Gott und der Gemeinde“. Ihnen wird für ihre Ehe der Segen Gottes zugesprochen.

Wer sich kirchlich trauen lassen will, sollte möglichst rechtzeitig im Pfarramt einen Termin für den Traugottesdienst vereinbaren.

Der Pfarrer oder die Pastorin wird das Paar in zeitlicher Nähe zur geplanten Trauung zu einem Gespräch einladen. Dort werden die Einzelheiten besprochen; der Ablauf des Gottesdienstes, persönliche Wünsche und Vorstellungen können zur Sprache kommen.

Müssen beide Partner in der Kirche sein?

Um eine kirchliche Trauung zu begehen, müssen beide Partner in der Kirche sein. Wenn nur ein Partner der Kirche angehört, kann ein so genannter „Gottesdienst zur Eheschließung“ gefeiert werden. Dieser verlangt dem nichtchristlichen Partner kein Bekenntnis zu Gott oder der Kirche ab. Es geht vielmehr darum, dass eine Form gefunden wird, mit der beide Partner innerlich gut einverstanden sein können. Die Besonderheiten der Gottesdienstgestaltung werden beim Traugespräch geklärt.

Was ist, wenn ein Partner katholisch ist?

Die katholische Kirche hat ein anderes Eheverständnis. Dort ist die Ehe ein Sakrament, die eigentliche Ehe wird erst in der Kirche geschlossen. Will sich ein Paar evangelisch trauen lassen, muss beim zuständigen katholischen Pfarramt (d.h. am Wohnort des katholischen Partners) ein so genannter Dispens, eine Art Ausnahmegenehmigung, beantragt werden. Möglich ist auch eine ökumenische Trauung – unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen.

Können auch nichtkirchliche Paare kirchlich heiraten?

Nein. Eine Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen. Eine kirchliche Trauung ist für Menschen, die sich ihre Ehe segnen lassen wollen. Das setzt voraus, dass mindestens ein Partner kirchlich ist.

Kann uns ein befreundeter Pfarrer oder eine befreundete Pastorin trauen? Ist eine Trauung in den Kirchgemeinden der Region möglich, wenn wir in einer anderen Gemeinde leben?

Ja, das ist beides möglich. Um Termine zu koordinieren, muss die Trauung beim Pfarramt angemeldet das Einverständnis vom Pfarrer bzw. der Pastorin der Traukirche eingeholt werden.

Welche Papiere sind nötig?

Die standesamtliche Bestätigung der Heirat. Da diese oft am Vortag oder am selben Tag wie die kirchliche Trauung stattfindet, kann sie noch nicht beim Vorgespräch vorgelegt werden - dann aber spätestens zur Trauung. Die Nummer des Standesamtsregisters wird in die Kirchenbücher eingetragen.

Im Traugespräch werden Tauf- und Konfirmationsdaten erfragt: also Tauf- und Konfirmationsurkunde mitbringen!

Wenn man sich außerhalb seiner Heimatgemeinde trauen lassen will, braucht man das Dimissoriale vom Pfarramt des Wohnorts (ggf. beider Partner), das ist die Erlaubnis, dass ein anderer Pfarrer / eine andere Pastorin die Trauung durchführen darf.

Wenn ein Partner katholisch ist, braucht er einen Dispens/Ausnahmegenehmigung seines katholischen Pfarrers, wenn er will, dass die Ehe auch in den Augen der katholischen Kirche gültig ist.

Was kostet die Trauung?

Die kirchliche Trauung selbst ist kostenlos. Die Kirchgemeinde erbittet am Ausgang nach dem Gottesdienst eine Kollekte von den Besuchern der Trauung. Dazu steht ein Körbchen bereit, in das sie eine Geldspende nach ihrem Ermessen einlegen können. Das Orgelspiel kostet in der Regel 50 Euro und muss an den jeweiligen Kantor / Organisten extra entrichtet werden. Dieser entscheidet auch über die Musikauswahl. Besondere Wünsche hinsichtlich der musikalischen Gestaltung sind mit Kantor und Pfarrer / Pastorin abzustimmen.